Foerder-Richtlinien - Buergerstiftung-Remagen

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Förder-Richtlinien
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Antrags- und Bewilligungsverfahren
  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohn- und Geschäftssitz in der Stadt Remagen.
  • Anträge sind möglichst schriftlich – ohne besondere Form – an den Stiftungsvorstand zu richten. Anliegen können aber auch in der Sprechstunde der Bürgerstiftung bzw. telefonisch vorgetragen werden.
  • Über die Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand bzw. das Stifterforum entsprechend den Bestimmungen der Stiftungssatzung.
  • Bei einer positiven Entscheidung erhält der Antragsteller/die Antragstellerin eine Zusage; diese kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.
  • Der Förderungsempfänger bestätigt den Empfang und die ordnungsgemäße, dem Antrag und der Zusage entsprechende Mittelverwendung. Auf Anforderung durch den Stiftungsvorstand ist die Verwendung durch Nachweise zu belegen.
  • Macht der Zuwendungsempfänger falsche Angaben oder hält er die Auflagen oder die Bedingungen des Zusage-Schreibens nicht ein, ist die Stiftung berechtigt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen und eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückzufordern.
  • Die Stiftung ist berechtigt, die Öffentlichkeit in geeigneter Form über Förder-Maßnahmen zu unterrichten.
  • Die Finanzkraft des Antragstellers muss dargelegt werden und ist zu berücksichtigen.
  • Eigenmittel sind im angemessenen Rahmen aufzubringen.
  • Weitere Finanzierungsmöglichkeiten, wie öffentliche Zuschüsse, sind auszuschöpfen.
  • Die Höhe der jeweiligen Zuwendung ist abhängig vom Einzelfall.

Förderbereiche und Förderschwerpunkte
Die Stiftung entwickelt und fördert gemeinnützige Projekte aus den nachfolgenden Bereichen, die zum Wohl der in der Stadt Remagen lebenden Menschen durchgeführt werden:
  • Soziales (mildtätige Zwecke und Wohlfahrtspflege)
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Bildung und Erziehung
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Heimatpflege und Völkerverständigung
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
  • Sport und Gesundheit
Förderung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements in den vorgenannten Bereichen
Im Einzelfall können auch Zwecke außerhalb der Stadt Remagen gefördert werden.

Generelle Ausschlusskriterien
Grundsätzlich sind von der Förderung ausgeschlossen:
  • Regelförderung lfd Personal- und Verwaltungskosten
  • Laufende Bauunterhaltungskosten
  • Laufende Projekte anderer Stiftungen
  • Politisch, rassistisch motivierte Anträg
  • Abgelehnte Anträge dürfen nicht erneuert werden.
Spendenkonto
Kreissparkasse Ahrweiler
IBAN: DE90 5775 1310 000 04000 10
BIC: MALADE51AHR

Volksbank RheinAhrEifel eG
IBAN: DE59 5776 1591 0200 5833 00
BIC: GENODED1BNA
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